EGovernment

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E-Government bezeichnet die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen in oder mit Behörden bzw. öffentlichen Verwaltungen unter Zuhilfenahme von I&K-Technologien über elektronischen Medien, insbesondere das Internet. Salopp gesagt sind damit die E-Business-Aktivitäten der öffentlichen Hand gemeint. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorgängen auf allen Ebenen: Kommunen, Land und Bund. Dabei können neben der entsprechenden Behörde (Engl.: Administration, bzw. Government als Allgemeinbegriff) auch Bürger, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen involviert sein. Entsprechend redet man in der Speyerer Definition von Electronic Government [1] von G2G (Government to Government), G2C (Government to Citizen), G2B (Government to Business) oder auch G2N (Government to Non-Profit). In manchen Publikationen ist auch der Rede von A2A, A2C und A2B, wobei dann an der Stelle des „G“ das „A“ für „Administration“ steht.
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E-Government bezeichnet die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen in oder mit Behörden bzw. öffentlichen Verwaltungen unter Zuhilfenahme von I&K-Technologien über elektronische Medien, insbesondere das Internet. Salopp gesagt sind damit die E-Business-Aktivitäten der öffentlichen Hand gemeint. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorgänge auf allen Ebenen: Kommunen, Land und Bund. Dabei können neben der entsprechenden Behörde (Engl.: Administration, bzw. Government als Allgemeinbegriff) auch Bürger, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen involviert sein. Entsprechend redet man in der Speyerer Definition von Electronic Government [1] von G2G (Government to Government), G2C (Government to Citizen), G2B (Government to Business) oder auch G2N (Government to Non-Profit). In manchen Publikationen ist auch der Rede von A2A, A2C und A2B, wobei dann an der Stelle des „G“ das „A“ für „Administration“ steht.
Manchmal wird der Begriff E-Government noch weiter gefasst. Er umfasst dann zusätzlich die IT-Unterstützung von politisch-gesellschaftlichen Prozessen zur demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Diese Felder werden jedoch im Allgemeinen unter den Begriffen E-Democracy und E-Voting weiter verfolgt und meist getrennt von E-Government gesehen.
Manchmal wird der Begriff E-Government noch weiter gefasst. Er umfasst dann zusätzlich die IT-Unterstützung von politisch-gesellschaftlichen Prozessen zur demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Diese Felder werden jedoch im Allgemeinen unter den Begriffen E-Democracy und E-Voting weiter verfolgt und meist getrennt von E-Government gesehen.
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Unabhängig von den genauen Anwendungsfeldern klassifiziert man E-Government nach Graden der Interaktion, die zwischen der entsprechenden Verwaltung und ihrem Gegenüber stattfindet.  Nach Speyer Definition [1] unterscheidet man:
 
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Unabhängig von den genauen Anwendungsfeldern klassifiziert man E-Government nach Graden der Interaktion, die zwischen der entsprechenden Verwaltung und ihrem Gegenüber stattfindet.
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'''Nach Speyer Definition [1] unterscheidet man:'''
== Stufe I Information: ==
== Stufe I Information: ==
Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellten Bürgerinformationen, Touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellten Bürgerinformationen, Touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung

Version vom 29. Juni 2011, 15:59 Uhr

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