EGovernment
Aus eBusiness-Standards
(→Stufe II Kommunikation:) |
(→Stufe III Transaktion:) |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Zusätzlich zum Informationsabruf bekommen Bürger bzw. Firmen die Gelegenheit in Kommunikation mit der Behörde zu treten. Es können weitere Informationen oder Formulare per E-Mail oder über die Website angefragt werden, oder Bitten um Kontaktaufnahme abgesetzt werden. Manche Plattformen räumen Foren oder Chats ein. | Zusätzlich zum Informationsabruf bekommen Bürger bzw. Firmen die Gelegenheit in Kommunikation mit der Behörde zu treten. Es können weitere Informationen oder Formulare per E-Mail oder über die Website angefragt werden, oder Bitten um Kontaktaufnahme abgesetzt werden. Manche Plattformen räumen Foren oder Chats ein. | ||
- | == Stufe III Transaktion | + | == Stufe III Transaktion == |
Es wird Bürgern und Firmen, sowie der Behörde selbst die Möglichkeit eingeräumt auf elektronischem Wege (rechtlich) verbindliche Angaben zu machen oder elektronische Dienstleistungen zu erbringen. So können dann z.B. Erklärungen (z.B. Steuererklärung), Antragstellungen (z.B. Bauanträge) oder öffentliche Ausschreibungen/Vergaben im Prinzip vollständig elektronisch abgewickelt werden. | Es wird Bürgern und Firmen, sowie der Behörde selbst die Möglichkeit eingeräumt auf elektronischem Wege (rechtlich) verbindliche Angaben zu machen oder elektronische Dienstleistungen zu erbringen. So können dann z.B. Erklärungen (z.B. Steuererklärung), Antragstellungen (z.B. Bauanträge) oder öffentliche Ausschreibungen/Vergaben im Prinzip vollständig elektronisch abgewickelt werden. | ||