EGovernment
Aus eBusiness-Standards
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== Stufe III Transaktion: == | == Stufe III Transaktion: == | ||
- | Es wird Bürgern und Firmen, sowie der Behörde selbst | + | Es wird Bürgern und Firmen, sowie der Behörde selbst die Möglichkeit eingeräumt auf elektronischem Wege (rechtlich) verbindliche Angaben zu machen oder elektronische Dienstleistungen zu erbringen. So können dann z.B. Erklärungen (z.B. Steuererklärung), Antragstellungen (z.B. Bauanträge) oder öffentliche Ausschreibungen/Vergaben im Prinzip vollständig elektronisch abgewickelt werden. |
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+ | Der führende Gedanke bei der Gestaltung von E-Government-Dienstleistungen seitens der Behörden ist die Dienstleistungsbündelung, ausgerichtet nach Bedarfslagen (sogenannte Lebenslagen wie z.B. Umzug, Firmengründung, Bauvorhaben) der potenziellen Kunden (Bürger, Unternehmen). Das Lebenslagenkonzept integriert verschiedene Verwaltungsleistungen unabhängig von der Zugehörigkeit einzelner Dienststellen oder Gebietskörperschaften. Somit soll der Bürger bzw. das Unternehmen in seiner spezifischen Bedarfslage nur eine Anlaufstelle für alle dieser Lage spezifischen Anliegen erhalten. Technisch lässt sich dies sehr gut über sogenannte Portale lösen. Dies ist besonders auf kommunaler Ebene erfolgreich. | ||
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Auf verschiedenen Behördenebenen hat man sich schon früh (1990-er Jahren) mit E-Government befasst. Besonders Kommunen sahen eine Chance sich neu und modern für ihre Bürger und lokalen Firmen aufzustellen – bei gleichzeitiger Verschlankung und Kostensenkung diverser Verwaltungsprozesse. Bald wurde jedoch klar, dass ein richtiger Erfolg (insbesondere die Realisierung der Stufe III in Anwendungen) und Akzeptanz seitens Bürger und Wirtschaft erst durch Abstimmung und Integration aller Behördenebenen, einhergehend mit einer entsprechenden Gesetzgebung und Standardisierung, möglich sein würde. Seither bemüht sich der Bund, Themen und Aktionen für Bund und Länder zu koordinieren. | Auf verschiedenen Behördenebenen hat man sich schon früh (1990-er Jahren) mit E-Government befasst. Besonders Kommunen sahen eine Chance sich neu und modern für ihre Bürger und lokalen Firmen aufzustellen – bei gleichzeitiger Verschlankung und Kostensenkung diverser Verwaltungsprozesse. Bald wurde jedoch klar, dass ein richtiger Erfolg (insbesondere die Realisierung der Stufe III in Anwendungen) und Akzeptanz seitens Bürger und Wirtschaft erst durch Abstimmung und Integration aller Behördenebenen, einhergehend mit einer entsprechenden Gesetzgebung und Standardisierung, möglich sein würde. Seither bemüht sich der Bund, Themen und Aktionen für Bund und Länder zu koordinieren. | ||
- | Ressortübergreifend ist | + | Ressortübergreifend ist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Bundeministerium des Inneren) für die E-Governmentstrategie des Bundes zuständig. Im April 2010 wurde unter Vorsitz des Bundes der IT-Planungsrat gegründet. Der Rat ist eine Initiative von Bund und Ländern und befasst sich mit den zentralen Themen der Bund-Länder-übergreifenden IT-Steuerung. In September 2010 hat der Rat eine nationale E-Governmentstrategie beschlossen [2], sowie einen Aktionsplan verabschiedet [3]. |
== Welche Vorteile bietet E-Government? == | == Welche Vorteile bietet E-Government? == |