EGovernment
Aus eBusiness-Standards
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Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellte Bürgerinformationen, touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung | Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellte Bürgerinformationen, touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung | ||
- | == Stufe II Kommunikation | + | == Stufe II Kommunikation == |
Zusätzlich zum Informationsabruf bekommen Bürger bzw. Firmen die Gelegenheit in Kommunikation mit der Behörde zu treten. Es können weitere Informationen oder Formulare per E-Mail oder über die Website angefragt werden, oder Bitten um Kontaktaufnahme abgesetzt werden. Manche Plattformen räumen Foren oder Chats ein. | Zusätzlich zum Informationsabruf bekommen Bürger bzw. Firmen die Gelegenheit in Kommunikation mit der Behörde zu treten. Es können weitere Informationen oder Formulare per E-Mail oder über die Website angefragt werden, oder Bitten um Kontaktaufnahme abgesetzt werden. Manche Plattformen räumen Foren oder Chats ein. | ||