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(Stufe I Information:)
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Nach Speyer Definition [1] unterscheidet man:
Nach Speyer Definition [1] unterscheidet man:
== Stufe I Information: ==
== Stufe I Information: ==
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Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellten Bürgerinformationen, Touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
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Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellte Bürgerinformationen, touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
== Stufe II Kommunikation: ==
== Stufe II Kommunikation: ==

Version vom 29. Juni 2011, 16:01 Uhr

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