EGovernment
Aus eBusiness-Standards
(→Welche Standards spielen bei E-Government eine Rolle?) |
(→Stufe III Transaktion) |
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Auf verschiedenen Behördenebenen hat man sich schon früh (1990-er Jahren) mit E-Government befasst. Besonders Kommunen sahen eine Chance sich neu und modern für ihre Bürger und lokalen Firmen aufzustellen – bei gleichzeitiger Verschlankung und Kostensenkung diverser Verwaltungsprozesse. Bald wurde jedoch klar, dass ein richtiger Erfolg (insbesondere die Realisierung der Stufe III in Anwendungen) und Akzeptanz seitens Bürger und Wirtschaft erst durch Abstimmung und Integration aller Behördenebenen, einhergehend mit einer entsprechenden Gesetzgebung und Standardisierung, möglich sein würde. Seither bemüht sich der Bund, Themen und Aktionen für Bund und Länder zu koordinieren. | Auf verschiedenen Behördenebenen hat man sich schon früh (1990-er Jahren) mit E-Government befasst. Besonders Kommunen sahen eine Chance sich neu und modern für ihre Bürger und lokalen Firmen aufzustellen – bei gleichzeitiger Verschlankung und Kostensenkung diverser Verwaltungsprozesse. Bald wurde jedoch klar, dass ein richtiger Erfolg (insbesondere die Realisierung der Stufe III in Anwendungen) und Akzeptanz seitens Bürger und Wirtschaft erst durch Abstimmung und Integration aller Behördenebenen, einhergehend mit einer entsprechenden Gesetzgebung und Standardisierung, möglich sein würde. Seither bemüht sich der Bund, Themen und Aktionen für Bund und Länder zu koordinieren. | ||
Ressortübergreifend ist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Bundeministerium des Inneren) für die E-Governmentstrategie des Bundes zuständig. Im April 2010 wurde unter Vorsitz des Bundes der IT-Planungsrat gegründet. Der Rat ist eine Initiative von Bund und Ländern und befasst sich mit den zentralen Themen der Bund-Länder-übergreifenden IT-Steuerung. In September 2010 hat der Rat eine nationale E-Governmentstrategie beschlossen [2], sowie einen Aktionsplan verabschiedet [3]. | Ressortübergreifend ist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Bundeministerium des Inneren) für die E-Governmentstrategie des Bundes zuständig. Im April 2010 wurde unter Vorsitz des Bundes der IT-Planungsrat gegründet. Der Rat ist eine Initiative von Bund und Ländern und befasst sich mit den zentralen Themen der Bund-Länder-übergreifenden IT-Steuerung. In September 2010 hat der Rat eine nationale E-Governmentstrategie beschlossen [2], sowie einen Aktionsplan verabschiedet [3]. | ||
+ | [[Datei:E-Government.PNG|200px|thumb|right|Zielsystem der Nationalen E-Government-Strategie, abrufbar unter: [http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Aktuelles/nationale_e_government_strategie_beschluss_20100924_download.pdf?__blob=publicationFile]]] | ||
== Welche Vorteile bietet E-Government? == | == Welche Vorteile bietet E-Government? == | ||
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*[7] F. Bieler und G. Schwarting, e-Government: Perspektiven - Probleme - Lösungsansätze, 1. Aufl. Schmidt (Erich), Berlin, 2006. | *[7] F. Bieler und G. Schwarting, e-Government: Perspektiven - Probleme - Lösungsansätze, 1. Aufl. Schmidt (Erich), Berlin, 2006. | ||
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* [http://www.neue-verwaltung.de/egovernment.html] www.neue-verwaltung.de | * [http://www.neue-verwaltung.de/egovernment.html] www.neue-verwaltung.de | ||
* [http://www.it-planungsrat.de/] www.it-planungsrat.de | * [http://www.it-planungsrat.de/] www.it-planungsrat.de |