ETIM

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Ursprünglich war der Elektrogroßhandel in Deutschland die treibende Kraft hinter ETIM (ElektroTechnischesInformationsModell). Heute jedoch arbeiten neben dem Elektrogroßhandel auch die Verbände sowie Unternehmen der deutschen Elektroindustrie und des deutschen Elektrohandwerks zusammen an der weiteren Entwicklung dieses Klassifikationsschemas. Somit wird ETIM gemeinschaftlich durch eine Kooperation von Industrie, Großhandel und Handwerk im Bereich "Elektro" getragen.

Inhaltsverzeichnis

ETIM für Europa

Zusätzlich dazu sind europäische Kooperationsbestrebungen mit bestehenden horizontalen Klassifizierungsschemata im Gange, deren Ergebnis die Schaffung eines europäischen ETIM-Modells sein wird. Die aktuelle ETIM Version 4.0 bildet eine konsolidierte ETIM-Version für Europa. ETIM gibt es bislang in den Sprachen Deutsch, Englisch und Niederländisch. Weitere Übersetzungen werden künftig durch Verbände und Organisationen der einzelnen Länder bereitgestellt.

ETIM und eCl@ss

Es existiert eine Kooperationsvereinbarung mit eCl@ss mit dem Ziel, ETIM möglichst vollständig mit eCl@ss zu harmonisieren. ETIM ist für die eCl@ss Fachgruppenleitung im Sachgebiet 27 (Elektrotechnik) verantwortlich. ETIM wurde und wird speziell für die Elektro-Branche entwickelt – gemeinsam von Handel, Industrie und Handwerk.

Akzeptanz im Markt

Die Nutzung von ETIM bei über 90% des Elektrogroßhandels in Deutschland und weit über 100 Herstellern, zeigt in dieser Branche eine sehr hohe Akzeptanz.

Internationalität

ETIM hat bereits über den deutschsprachigen auf den EU-Raum übergegriffen.

Investitionssicherheit

Es existieren Harmonisierungsinitiativen, die Investitionssicherheit in jedem der Systeme gewährleisten sollen. In diesem Sinne wird ETIM derzeit mit eCl@ss harmonisiert und darauf teilreferenziert – nicht zuletzt weil z.T. gleiche standardgebende Einrichtungen in die Entwicklung mit einbezogen sind.

Kosten der Nutzung

Die Nutzung von ETIM ist kostenfrei. Mit der Nutzung verbundene Dienstleistungen wie z.B. die Zertifizierung der richtigen Verwendung, oder die Einbringung bzw. Ausführung von Normierungswünschen werden jedoch teilweise berechnet oder sind über eine kostenpflichtige Vereinsmitgliedschaft geregelt.


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