EGovernment

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E-Government bezeichnet die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen in oder mit Behörden bzw. öffentlichen Verwaltungen unter Zuhilfenahme von I&K-Technologien über elektronischen Medien, insbesondere das Internet. Salopp gesagt sind damit die E-Business-Aktivitäten der öffentlichen Hand gemeint. Es handelt sich dabei um Verwaltungsvorgängen auf allen Ebenen: Kommunen, Land und Bund. Dabei können neben der entsprechenden Behörde (Engl.: Administration, bzw. Government als Allgemeinbegriff) auch Bürger, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen involviert sein. Entsprechend redet man in der Speyerer Definition von Electronic Government [1] von G2G (Government to Government), G2C (Government to Citizen), G2B (Government to Business) oder auch G2N (Government to Non-Profit). In manchen Publikationen ist auch der Rede von A2A, A2C und A2B, wobei dann an der Stelle des „G“ das „A“ für „Administration“ steht.

Manchmal wird der Begriff E-Government noch weiter gefasst. Er umfasst dann zusätzlich die IT-Unterstützung von politisch-gesellschaftlichen Prozessen zur demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Diese Felder werden jedoch im Allgemeinen unter den Begriffen E-Democracy und E-Voting weiter verfolgt und meist getrennt von E-Government gesehen. Unabhängig von den genauen Anwendungsfeldern klassifiziert man E-Government nach Graden der Interaktion, die zwischen der entsprechenden Verwaltung und ihrem Gegenüber stattfindet. Nach Speyer Definition [1] unterscheidet man:

Inhaltsverzeichnis

Stufe I Information:

Bürger bzw. Firmen können sich eigeninitiativ von der Behörde elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen abrufen. Dazu zählen z.B. im Web bereitgestellten Bürgerinformationen, Touristische Information zur Förderung des Fremdenverkehrs, oder auch Wirtschaftsinformationen im Rahmen der Wirtschaftsförderung

Stufe II Kommunikation:

Zusätzlich zu den Informationsabruf bekommen Bürger bzw. Firmen die Gelegenheit in Kommunikation mit der Behörde zu treten. Es können weitere Informationen oder Formulare per Email o.d. über die Website angefragt werden, oder Bitten um Kommunikationsaufnahme abgesetzt werden. Manche Plattformen räumen Foren oder Chats ein.

Stufe III Transaktion:

Es wird Bürgern und Firmen, sowie der Behörde selbst der Möglichkeit eingeräumt auf elektronischem Wege (rechtlich) verbindliche Angaben zu machen oder elektronische Dienstleistungen zu erbringen. So können dann z.B. Erklärungen (z.B. Steuererklärung), Antragstellungen (z.B. Bauanträge) oder öffentliche Ausschreibungen/Vergaben in Prinzip vollständig elektronisch abgewickelt werden.

Der führende Gedanke bei der Gestaltung von E-Government-Dienstleistungen seitens der Behörden ist die Dienstleistungsbündelung, ausgerichtet nach Bedarfslagen (sogenannte Lebenslagen wie z.B. Umzug, Firmengründung, Bauvorhaben) der potenzielle Kunden (Bürger, Unternehmen). Das Lebenslagenkonzept integriert verschiedene Verwaltungsleistungen unabhängig von der Zugehörigkeit einzelner Dienststellen oder Gebietskörperschaften. Somit soll der Bürger bzw. das Unternehmen in seiner spezifischen Bedarfslage nur eine Anlaufstelle für alle dieser Lage spezifischen Anliegen erhalten. Technisch lässt sich dies sehr gut über sogenannten Portalen lösen. Dies ist besonders auf kommunale Ebene erfolgreich. Auf verschiedenen Behördenebenen hat man sich schon früh (1990-er Jahren) mit E-Government befasst. Besonders Kommunen sahen eine Chance sich neu und modern für ihre Bürger und lokalen Firmen aufzustellen – bei gleichzeitiger Verschlankung und Kostensenkung diverser Verwaltungsprozesse. Bald wurde jedoch klar, dass ein richtiger Erfolg (insbesondere die Realisierung der Stufe III in Anwendungen) und Akzeptanz seitens Bürger und Wirtschaft erst durch Abstimmung und Integration aller Behördenebenen, einhergehend mit einer entsprechenden Gesetzgebung und Standardisierung, möglich sein würde. Seither bemüht sich der Bund, Themen und Aktionen für Bund und Länder zu koordinieren. Ressortübergreifend ist die Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik (Bundeministerium des Inneren) für die E-Governmentstrategie des Bundes zuständig. In April 2010 wurde unter Vorsitz des Bundes der IT-Planungsrat gegründet. Der Rat ist eine Initiative von Bund und Länder und befasst mit den zentralen Themen der Bund-Länder-übergreifenden IT-Steuerung. In September 2010 hat der Rat eine nationale E-Governmentstrategie beschlossen [2], sowie einen Aktionsplan verabschiedet [3].

Welche Vorteile bietet E-Government?

"In der Nationalen E-Government Strategie sind sechs Ziele definiert, an denen sich die Projekte ausrichten werden, u.a. die maßgebliche Orientierung am Nutzen von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe sowie der Datenschutz. Ein weiteres Ziel der gemeinsamen Strategie ist die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe über Internetangebote des Staates" [2]

Abgesehen von dem direkten Nutzen für die öffentliche Hand selbst (Effizienzsteigerung, Kostenminimierung, Verbesserung der Anerkennung bei den Bürgern und Unternehmen) verspricht E-Government auch einen direkten Nutzen für Bürger und Unternehmen. Diese können als Nutzer möglichst viele ihrer Anliegen über verschiedene Wege bei gebündelten Anlaufstellen abschließend erledigen. Durch die schnelle, vernetzte und ebenenübergreifende Zusammenarbeit der diversen Behörden kann bei Bürgern und Unternehmen der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Sie können auch profitieren von verringerten Durchlaufzeiten der behördlichen Leistungserbringung.

Für die Wirtschaft bzw. das einzelne Unternehmen sind insbesondere die in der eigenen Organisation erzielbaren Einsparpotenziale entscheidend. Da vor allem für KMU ein relativ hoher Aufwand durch (vor allem kommunale) Behördenkontakte (Arbeitsamt, Krankenkassen, Finanzverwaltung, usw.) entsteht, kann eine Prozessoptimierung bei diesen Behörden auch zu einer Arbeitsentlastung in den Unternehmen führen. Durch E-Government induzierte Standardisierung kann dabei zu einer weitgehenden Automatisierung der Kommunikationsprozesse (ERP-Datenaustausch) führen.

Inwiefern kann E-Government für mich als KMU relevant sein?

E-Government-Aktivitäten einer Behörde sind zunächst mal direkt relevant für alle, die mit dieser Behörde zusammenarbeiten müssen: Neue Regularien, evtl. hinterlegt mit neuen Gesetzen, sind einzuhalten. Wie oben beschrieben, können sich daraus auch durchaus Vorteile für das Unternehmen ergeben. In wieweit sich solche Potenziale heben lassen ist allerdings abhängig von der Bereitschaft sich mit den eigenen Geschäftsprozessen und IT-Infrastruktur aktiv auseinander zu setzen. Besondere Nennung verdient hier noch die Tatsache, dass die öffentliche Verwaltung seinen eigenen Bedarf an Produkten und Dienstleistungen auf elektronischem Wege kundtut und versucht einzukaufen: Ausschreibungen und Vergaben werden automatisiert und standardisiert. Für Firmen, die sich auf dieses E-Procurement der öffentlichen Hand einstellen und sich in diesen IT-basierten Prozessen einklinken, erhöht sich evtl. die Chance einer Auftragsgewinnung.

Welche Standards spielen bei E-Government eine Rolle?

Der oben schon aufgeführte IT-Planungsrat hat auch die Kompetenz, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu beschließen. Hierzu wurde eine Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) beim Land Bremen eingerichtet. Sie hat unter anderem die Aufgabe, Vorschläge zur Beschlussfassung durch den IT-Planungsrat für Standards im Sinne des IT-Staatsvertrages auszuarbeiten. Zentrales Standardisierungsparadigma ist das XÖV [4]. „XÖV steht für XML in der öffentlichen Verwaltung. Ziel von XÖV ist es, Datenaustausch innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung zu standardisieren. Hierdurch wird die Interoperabilität verbessert und in der Folge werden elektronische Prozesse einheitlicher und effizienter gestaltet.„ [5] XÖV bedient sich diverser XML-Standards, wie z.B. XML-Schema für Datendefinition. Im XÖV-Handbuch, abrufbar unter [4], ist ein Vorgehen zur Entwicklung von XÖV-Standards definiert. Es wurde eigens eine XÖV-Koordination eingerichtet um die XÖV-Konformität entwickelter Standards zu prüfen und zu bestätigen. Zurzeit gibt es mehr als 20 Vorhaben, die an die Entwicklung von XÖV-Standards arbeiten. Verschiedene Standards finden auch bereits Anwendung, wie z.B. XMeld, XAusländer, XZuFi, XPersonenstand. Eine Übersicht über die Vorhaben findet sich in [6].

Weiterführende Informationen / Links

[1] J. von Lucke und H. Reinermann, „Speyerer Definition von Electronic Government“. 2000. [2] IT-Beauftragte der Bundesregierung, „IT-Beauftragte der Bundesregierung - Aktuelles“, 28-Sep-2010. [Online]. Available: http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/20100927-nationale-e-government-strategie.html. [Accessed: 24-Juni-2011]. [3] IT-Planungsrat, „IT Planungsrat - Startseite - Aktionsplan Deutschland-Online 2010“, Aktionsplan Deutschland-Online 2010, Sep-2010. [Online]. Available: http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projekte/Aktionsplan_2010.html. [Accessed: 25-Juni-2011]. [4] KoSIT, Bremen, Verwaltung Online, „XÖV - Startseite“, XÖV Standardisierung, 2010. [Online]. Available: http://www.xoev.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de. [Accessed: 25-Juni-2011]. [5] XÖV, „XÖV - Glossar“, XÖV Standardisierung, 2010. [Online]. Available: http://www.xoev.de/sixcms/detail.php?gsid=&template=20_glossar_d&begriff=X%D6V#glossar_2087. [Accessed: 25-Juni-2011]. [6] KoSIT, Bremen, Verwaltung Online, „XÖV - XÖV Vorhaben“, XÖV-Vorhaben des Bundes, der Länder und Kommunen. [Online]. Available: http://www.xoev.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.742.de. [Accessed: 25-Juni-2011]. [7] F. Bieler und G. Schwarting, e-Government: Perspektiven - Probleme - Lösungsansätze, 1. Aufl. Schmidt (Erich), Berlin, 2006.


Nützliche Links:

[1] [2] [3] [4] [5]

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